Streuobst

Streuobstwiesen stellen in Baden-Württemberg einen prägenden Teil der Kulturlandschaft dar, sind Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Produkten. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, die Streuobstwiesen im Land konsequent zu schützen. Ganz im Sinne des Leitmotivs „Schützen durch Nützen“ liegt das Hauptaugenmerk der Landesregierung beim Thema Streuobst darauf, die Bewirtschaftung und Pflege der Streuobstbäume zu honorieren, die Wertschöpfungskette zu optimieren und die Verbraucher und Verbraucherinnen zu sensibilisieren.

Um dies zu erreichen, wurde die Streuobstkonzeption des Landes überarbeitet und an die aktuellen Bedarfe des Streuobstbaus angepasst. Die Streuobstkonzeption 2030 wurde am 9. Juli 2024 durch das Kabinett verabschiedet.

Vertiefende Informationen

Auf dem Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg finden Sie neben der Streuobstkonzeption 2030 zahlreiche weitere Informationen. Darunter auch einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes im Bereich Streuobst.

Die aktuelle Förderperiode der Baumschnittförderung läuft noch bis Ende 2025 und soll ab dem darauffolgenden Jahr fortgeführt werden. In der neuen Förderperiode sollen Antragstellung- und abwicklung erleichtert werden, um weitere Bewirtschaftende für das Förderprogramm gewinnen zu können.

Freigabevermerk

15.11.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr