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Dienstleistungen von A-Z

Hier erhalten Sie verschiedene Vordrucke und Formulare:

Leistungen

Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft)

Sie können eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragen.

Verfahrensablauf

Der Kredit- oder Leasinggeber wird zur Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde beauftragt. Nach der Übermittlung kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Fahrzeugidentifikationsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise

Keine.

Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 07. August 2024 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr