Heiraten in Ahorn
Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und individuellen Gestaltung Ihrer standesamtlichen Trauung. Die Vereinbarung der Trautermine erfolgt in Absprache mit den Standesbeamten.
Ansprechpartnerin:
Frau Reinhard
Tel.: 06296 9202-13
Email: reinhard@ahorn.eu
Trauorte
Rathaus Eubigheim - Trausaal
Trauungen finden im modernisierten Rathaussaal des ehemaligen Schlosses statt. Der Saal bietet Platz für ca. 40 Sitzplätze und ca. 20 Stehplätze und ist barrierefrei.
THE ORIENTAL
Seit 2022 sind standesamtliche Trauungen im "The Oriental" in Schillingstadt möglich.
Die Trauung kann im Kaminzimmer, im Gartenbereich oder an der Waldlichtung „Weltgärten“ stattfinden.
Bei Trauungen im Außentrauort "The Oriental" fallen zusätzliche Kosten an.
Die Nutzung wird vertraglich zwischen den Brautleuten und dem Betreiber des "The Oriental“ geregelt und bedarf einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung, ohne weiterer Beteiligung des Standesamtes.
Hat das "The Oriental" Ihr Interesse geweckt, dann setzen Sie sich bitte direkt mit dem Betreiber in Verbindung. Sie erhalten von dort alle nötigen Informationen und werden entsprechend beraten.
Kontaktdaten „The Oriental“
Adresse: Alte Berolzheimer Str 13, 74744 Ahorn Schillingstadt
Ansprechpartnerin: Frau Julia Dörner
Homepage: https://the-oriental.de/
E-Mail: info@the-oriental.de
Heiraten wie im Märchen - Hochzeitskutsche
Ansprechpartner:
Klaus Henrich
Tel.: 0171/5207317
www.klaushenrich.de
Anmeldung zur Eheschließung
Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt einer Stadt oder Gemeinde zuständig, in deren Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danch müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
Voraussetzungen
Die Eheschließenden
müssen volljährig sein,
müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
dürfen nicht in gerader Linie verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen
Durch das jeweilige Heimatrecht des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin dürfen sich keine gesetzlichen Ehehindernisse ergeben.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil (Sie erhalten dies beim Standesamt Ihres Geburtsortes)
erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Sterbevermerk.
Gebühren
Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehefähigkeit: 65,00 Euro; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): 110,00 Euro; wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: 130,00 Euro
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung: 45,00 Euro
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 110,00 Euro
Standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 45,00 Euro
Standesamtliche Trauung an einem anderen Ort ("The Oriental"): 200,00 Euro
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise entstehen für die Ausstellung von Eheurkunden oder ein Stammbuch.