Landesfamilienpass

Der Landesfamilienpass sowie die dazugehörigen Gutscheinkarten für das Jahr 2024 sind ab sofort bei den baden-württembergischen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen auch im kommenden Jahr vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Einen Landesfamilienpass erhalten Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern – auch Pflege- oder Adoptivkindern – in einem Haushalt leben. Familien mit einer Sozialkomponente bekommen den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind.

Frühe Hilfen - Landesprogramm STÄRKE

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr