Rathaus

Das Rathaus als Hauptsitz der Gemeindeverwaltung befindet sich im ehemaligen Schloss im Ortsteil Eubigheim.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten

In der Hauptverwaltung in Eubigheim, im Bürgerbüro und auf den Verwaltungsstellen sind wir zu diesen Zeiten für Sie persönlich erreichbar:

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Heiraten in Ahorn

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und individuellen Gestaltung Ihrer standesamtlichen Trauung. …

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Service-BW

In diesen Bereich finden Sie Online-Formulare von Service-BW. …

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Impressum

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vertreten durch Herrn Bürgermeister Benjamin Czernin

Schloßstr. …

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Die Gemeinde Ahorn ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der …

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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Ahorn ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gemeindeahorn.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Derzeit sind noch nicht alle Formulare, Broschüren, Tabellen und verlinkte PDF-Dateien barrierefrei. Aktuell sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Da die barrierefreie Gestaltung ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@gemeindeahorn.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Mai 2024 erstellt. Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.

Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse info@gemeindeahorn.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
Gemeindeverwaltung Ahorn
Schloßstraße 24
74744 Ahorn
Telefon 06296 9202-18
info@gemeindeahorn.de

Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
barrierefreiheit-bw.de
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 279-3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Webseite

Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Für den Landkreis Main-Tauber-Kreis ist dies:
Kommunaler Behindertenbeauftragter
Fabian Bayer
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Telefon: 09341 / 82-5597
Webseite

Schlichtungsstelle BGG
Schlichtungsstelle nach BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 03018 / 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de 
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de 
 

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr