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ELR Schwerpunktgemeinde

ELR- Entwicklung ländlicher Raum

Die Gemeinde Ahorn wurde vom Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz als ELR-Schwerpunktgemeinde für die Jahre 2018 bis 2022 anerkannt. Auf diese Weise soll sie den Herausforderungen im Ländlichen Raum besser gerecht werden können. Schwerpunktgemeinden erhalten Fördervorrang und einen um 10 % erhöhten Förderumsatz bei gemeinwohlorientierten Projekten innerhalb des ELR. Zuwendungsempfangende sind neben der Kommune auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen.

> Planen Sie umfassende Modernisierungsmaßnahmen mit einer energetischen Sanierung an Ihrem Gebäude?
> Interessieren Sie sich für die Umnutzung einer leerstehenden Scheune zu Wohn- oder Gewerberaum?
> Planen Sie einen Abbruch mit Neubau in zentraler Ortslage?
> Oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohnraum?

Dann profitieren Sie jetzt von unverbindlichen und kostenfreien Beratungsleistungen!
Ziel der Beratungsleistung ist es, Ihnen eine Hilfestellung bei Ihrer Baumaßnahme anzubieten. Diese Erstberatungen ersetzen jedoch nicht die Planung durch einen Architekten.
Die Terminvergabe für die Beratungsgespräche führt ausschließlich die Gemeindeverwaltung durch.
Bitte setzen Sie sich mit Frau Scherer, Tel. 06296 9202-11, mit Frau Hefner, Tel. 06296/9202-18 oder über E-Mail hefner@ahorn.eu in Verbindung.

Mehr Informationen zur Förderung finden Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/

Hier können Sie außerdem die aktuellen Formulare zur Antragstellung aufrufen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx
 

pdfELR Flyer.pdf (561 KB)

Datenschutz

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr